Hilfe für Nichtseßhafte in Baden-Württemberg. A - Grundsätze und Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände. B - Bericht einer kommunalen Arbeitsgruppe mit Grundsätzen über Art, Form und Maß der Sozialhilfe.
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SEBI: 88/2356-4
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BE
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Abstract
Ziel des Berichts ist es, den Kreislauf der Nichtseßhaftigkeit durch richtiges Helfen zu durchbrechen. Es wird davon ausgegangen, daß erfolgreiche Arbeit in der Nichtseßhaftenhilfe nur dann möglich ist, wenn nicht nur an den Brennpunkten (gemeint sind die Großstädte) die notwendigen Maßnahmen erfolgen. "Vielmehr kann das Ziel der Eingliederung dieses Personenkreises nur erreicht werden, wenn an die Stelle der bisher weitgehend gehandhabten 'Abschiebepraxis ein System tritt, das die Aufgaben gleichmäßiger verteilt und das dadurch bessere Erfolgschancen bietet" (S. I). Als "Kern des Vorschlags der interkommunalen Arbeitsgruppe" wird im Vorwort die Absicht formuliert, "in jedem Stadt- oder Landkreis für den Anfang jemanden gezielt mit dieser Aufgabe persönlicher Hilfe zu betrauen". sg/difu
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Stadtstreicher, Nichtsesshafter, Sozialhilfe, Wohnungsversorgung, Wohnheim, Bundessozialhilfegesetz, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungswesen, Sozialarbeit, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung
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Stuttgart: (1982), ca. 120 S., Kt.; Tab.
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Stadtstreicher, Nichtsesshafter, Sozialhilfe, Wohnungsversorgung, Wohnheim, Bundessozialhilfegesetz, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungswesen, Sozialarbeit, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung