Zentrale Orte als räumliches Konzept für Anpassungsstrategien.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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DE

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Bonn

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0303-2493

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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IFL: Z 0073
IRB: Z 885

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Abstract

Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat mit ihrer Entschließung "Leitlinien zur Anwendung des Zentrale-Orte-Konzepts als Instrument einer nachhaltigen Entwicklung" im Dezember 2001 eine breite Grundlage für die Weiterentwicklung und Anwendung des Konzepts der Zentralen Orte gelegt. Die Entschließung unterstreicht die raumordnungspolitische Bedeutung dieses Konzepts für die Sicherung von Versorgungsfunktionen und zur Steuerung der Siedlungsentwicklung. Sie stellt auf seine räumlichen Entwicklungsaufgaben ab und skizziert Leitlinien für seine Anwendung. Ein wesentlicher Handlungsbedarf wird in den räumlichen Auswirkungen der demographischen Entwicklung gesehen. Da räumliche Entwicklung schon immer von gegenläufigen Prozessen des Wachsens und Schrumpfens gekennzeichnet ist, ergeben sich aus der demographischen Entwicklung keine grundlegend neuen Anforderungen an das Konzept. Zentral erforderlich ist lediglich, je nach Ausgangslage und Entwicklungsbedingungen seine raumstrukturellen Ziele und seinen Steuerungsanspruch zu konkretisieren und es den regionalen Bedingungen angepasst auszugestalten. difu

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Informationen zur Raumentwicklung

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Nr. 12

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S. VIII-IX, 725-736

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