Die wohnungspolitische Wirksamkeit von Erhaltungssatzungen gem. § 39 h BBauG.

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Abstract

Im Zuge des Generationenwechsels, der wellenartig die Altwohnungsbestände öffnet, ist in attraktiven großstädtischen Wohnlagen eine teils heftig geführte, teils stille Auseinandersetzung um die Möglichkeit zu wohnen entbrannt. Ein Teil des Reservoirs an preisgünstigen Mietwohnungen wird gehobenen Teilmärkten zugeführt. Um diese Entwicklung im Interesse der Erhaltung stabiler Bevölkerungsstrukturen in den Griff zu bekommen, werden in Nuürnberg Erhaltungssatzungen aufgestellt und in Einzelfällen Erhaltungsvorkaufsrechte ausgeübt, um großangelegte Destabilisierungsprozesse zu verhindern und dem generativen Wandel ohne Aufwertungsdruck von außen Raum und Zeit zu geben. -z-

Description

Keywords

Recht, Bundesbaugesetz, Wohnungsmarkt, Mietrecht, Bevölkerungsstruktur, Wohnungsbestand, Altbauwohnung, Wohnraumerhaltung, Erhaltungssatzung, Paragraph 39, Bundesbaugesetz

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Bauwelt 74(1983)Nr.12(Stadtbauwelt Nr.77), S.452.62-455.65, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Wohnungsmarkt, Mietrecht, Bevölkerungsstruktur, Wohnungsbestand, Altbauwohnung, Wohnraumerhaltung, Erhaltungssatzung, Paragraph 39, Bundesbaugesetz

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