Verwaltungsorganisation der Gemeinden, Teil I Aufgabengliederungsplan, KGSt-Gutachten, 4. Aufl. 1968; hier - Zuordnung der Aufgabe Obdachlosenangelegenheiten.

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1972

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KGST B 4/72

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Die Aufgabe Obdachlosenangelegenheiten (Obdachlosenaufsicht, Unterbringung, Maßnahmen zur Resozialisierung) ist im KGSt-Aufgabengliederungsplan der Aufgabengruppe 32 Sicherheit und Ordnung zugeordnet. Diese Regelung wird dem heutigen Verständnis des Obdachlosenproblems nicht mehr gerecht. Während die Obdachlosigkeit früher in erster Linie ein Störfaktor war und deshalb Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auslöste, ist nach heutige Auffassung Obdachlosigkeit eine umfassendere Notsituation von Menschen und mit Mitteln der Gefahrenabwehr nicht zu lösen. In diesem Bericht werden deshalb die Obdachlosenangelegenheiten der Aufgabengruppe 50 Sozialhilfe zugeordnet; in der Aufgabengruppe 32 Sicherheit und Ordnung bleiben nurdie ordnungsrechtlichen Maßnahmen in Obdachlosenangelegenheiten.

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Köln: (1972), 4 S.,

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Serie/Report Nr.

KGSt-Bericht; 4/72

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