Zu den Sitzungszeiten von Kommunalgremien.

Boorberg
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Datum

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ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 620 ZB 7013

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Verbindliche gesetzliche Vorgaben zum Beginn von Sitzungen kommunaler Gremien bestehen nicht. Es ist Aufgabe des ersten Bürgermeisters, den Gemeinderat einzuberufen. Zeit und Ort setzt der Bürgermeister im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes nach sachlichen Gesichtspunkten/nach pflichtgemäßem Ermessen fest.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 17

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Seiten

S. 585-587

Zitierform

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