Zu den Sitzungszeiten von Kommunalgremien.
Boorberg
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Datum
2016
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7013
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Verbindliche gesetzliche Vorgaben zum Beginn von Sitzungen kommunaler Gremien bestehen nicht. Es ist Aufgabe des ersten Bürgermeisters, den Gemeinderat einzuberufen. Zeit und Ort setzt der Bürgermeister im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes nach sachlichen Gesichtspunkten/nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 17
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 585-587