Rechtliche Grenzen für die Beendigung umweltrechtlicher Verbandsklagen gegen Entgelt.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623

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Abstract

In neuerer Zeit sind einige spektakuläre Fälle der einvernehmlichen Beilegung von Verbandsklagen gegen zum Teil hohes Entgelt bekannt geworden. Der Aufsatz geht der Frage nach den rechtlichen Grenzen für derartige Vereinbarungen nach. Er arbeitet heraus, dass man sowohl auf der Ebene des materiellrechtlichen Vertrages bei §138 BGB als auch auf der Ebene der Prozesshandlung bei der Lehre vom Missbrauch des Verbandsklagerechts ansetzen kann, dass aber beide Lösungen ihre Vor- und Nachteile haben. In diesem Rahmen sind Maßstab für die rechtliche Beurteilung sowohl die institutionellen Zwecke der Verbandsklage als auch das materielle Naturschutz- und sonstige Umweltrecht, über das verfügt wird. Im Ergebnis sind in der typischen Vergleichssituation Vereinbarungen über zweckgebundene Zahlungen, die einen zusätzlichen Schutz oder Ausgleich des Eingriffs zum Gegenstand haben, rechtlich zulässig, während Entgeltleistungen mit reiner Finanzierungsfunktion nicht toleriert werden können.

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Natur und Recht

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Nr. 11

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S. 733-741

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