Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und den Verbänden der Versorgungswirtschaft über die Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse zwischen Bundesfernstraßen und Leitungen der öffentlichen Versorgung.

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SEBI: 75/236

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Zusammenfassung

Der Vereinbarung ist das Muster eines Rahmenvertrages mit detaillierten Ausführungsvorschriften und drei Anlagen betr. allgemeine technische Bestimmungen, Vereinbarung über die Einräumung des Straßenbenutzungsrechts sowie Erläuterungen beigefügt. Grundsätzlich bedarf jede Herstellung einer Anlage durch Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke, regionale Energieversorgungsträger und sonstige kommunale Unternehmen unter Benutzung von Straßen der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Straßenbauverwaltung. Das Benutzungsrecht wird erteilt, wenn die Verkehrssicherheit nicht leidet und die Leichtigkeit des Verkehrs nur kurzfristig und geringfügig beeinträchtigt wird.

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Verkehrsministerium, Versorgungsunternehmen, Bundesstraße, Verwaltungsvereinbarung, Straßenbenutzungsrecht, Versorgungsleitung, Straßenbauverwaltung, Rahmenvertrag

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Bonn, (1974) 24 Bl.

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Verkehrsministerium, Versorgungsunternehmen, Bundesstraße, Verwaltungsvereinbarung, Straßenbenutzungsrecht, Versorgungsleitung, Straßenbauverwaltung, Rahmenvertrag

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