Die Gehorsamspflicht der Verwaltungsorgane. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung zum Dienstrecht. Gleichzeitig ein Beitrag zur Lehre vom Verwaltungsakt.
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1975
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SEBI: 75/4080
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Eine genaue Untersuchung der gesetzlichen Bestimmungen über die Gehorsamspflicht der Verwaltungsorgane beweist, daß die derzeitige Rechtslage keiner Änderung bedarf. Voraussetzung ist jedoch eine umfassende und vollendete Rechtsauslegung und -anwendung. Ausgehend von der Abhandlung von Barfuß über die Weisung untersucht die Studie zunächst die fehlerhafte Weisung und stellt fest, daß ihr als nichtiger Akt der Gehorsam versagt werden kann. Anhand der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte und an der militärischen Befehlsgewalt zeigt sie die Grenzen des Gehorsamsanspruchs des Staates gegenüber seinen Organen auf. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß die durch das Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen der Gehorsamspflicht eng genug gesteckt sind, um dem Gehorsamspflichtigen ein Widerstandsrecht gegen unrechtmäßige Weisungen zu sichern. Eine Ausdehnung des Gehorsamsverweigerungsrechts hält sie nicht für opportun, allenfalls eine Verminderung der straf-, zivil- und dienstrechtlichen Organhaftung.
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Wien: Springer (1975), X, 124S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Wien 1972)
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Forschungen aus Staat und Recht; 30