Bundesfachplanung gemäss Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Vorbild für die Weiterentwicklung des Raumordnungsverfahrens?
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DE
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Hannover
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ZLB: Kws 155/217
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EDOC
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Das "Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz" (NABEG) sieht für die Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfung von Ländergrenzen-überschreitenden Maßnahmen des Übertragungsnetzes das Instrument der Bundesfachplanung anstelle des Raumordnungsverfahrens (ROV) vor. Die Bundesnetzagentur ist hierfür die verfahrensführende Behörde. Das Bundesfachplanungsverfahren unterscheidet sich vom ROV v. a. durch die Verbindlichkeit des Ergebnisses und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung als eigenständigen Verfahrensteil. Die Bundesfachplanung ist eng mit der Planfeststellung verzahnt, im ROV ist dies nur über eine freiwillige engere Zusammenarbeit zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Planungsbehörden möglich. Da noch keine abschließenden Erfahrungen mit der Bundesfachplanung vorliegen, kann kein sachgerechter ergebnisbezogener Vergleich der Stärken und Schwächen der beiden Verfahrenswege erfolgen. Rückschlüsse zum etwaigen Anpassungsbedarf für ROV wären somit verfrüht.
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S. 145-158
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Arbeitsberichte der ARL; 25