Der Bauverbotsprozeß unter besonderer Berücksichtigung der privatrechtlichen Baueinsprache.

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CH

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St Gallen

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ZLB: 99/357

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DI

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Abstract

Es wird die Baueinsprache behandelt, die eine historisch gewachsene Spezialform des Zivilprozesses ist. Zweck ist, dem Bauwilligen und seinem Gegner ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, in welchem über ihre privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten auf einfache Art und Weise entschieden wird. An Beispielen in den Kantonen St. Gallen und Thurgau wird die privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vereinigung zweier Verfahren deutlich gemacht. Diese Vereinigung wird jedoch beim Bundesgericht wieder aufgehoben, da hier separat angefochten werden muß. Insgesamt betrachtet hat der Bauwillige durch Verfahrensvereinfachung schneller Klarheit darüber, ob er sein Bauvorhaben ausführen kann oder nicht. kirs/difu

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XX, 110 S.

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Dissertation; 2022