Kreisentwicklungsplan der Stadt Flensburg für die Jahre 1974-1978.

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SEBI: 75/2816

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Nach PAR. 11 des Landesplanungsgesetzes Schleswig-Holstein haben die Kreise und kreisfreien Städte zur geordneten Entwicklung ihres Gebietes die langfristigen Raumordnungspläne durch mittelfristige Entwicklungspläne zu ergänzen. Für Flensburg ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Funktion der Stadt als Oberzentrum weiterzuentwickeln und die Versorgung für den Verflechtungsbereich in kultureller, sozialer, schulischer, wirtschaftlicher, verkehrlicher und verwaltungsmäßiger Hinsicht wahrzunehmen. Darüber hinaus erwachsen der Stadt Aufgaben zur Wahrung und Verbesserung gutnachbarlicher Beziehungen zu Dänemark. Für die einzelnen Bereiche werden Maßnahmen ausgearbeitet und begründet und mit Kostenüberlegungen kalkuliert.

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Schlagwörter

Kreisentwicklung, Kreisentwicklungsplan, Stadtentwicklung, Raumplanung, Stadtplanung, Planung, Bauwesen, Verwaltung

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In: Flensburg, (1974) 129 S., Tab.

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Kreisentwicklung, Kreisentwicklungsplan, Stadtentwicklung, Raumplanung, Stadtplanung, Planung, Bauwesen, Verwaltung

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