Bewirtschaftung im Wasserrecht. Die wasserrechtliche Bewirtschaftungserlaubnis zwischen Prävention und Repression.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 98/343

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Zusammenfassung

Bewirtschaftung im umweltrechtlichen Sinn ist die staatlich kontrollierte Zuteilung von Nutzungsrechten an Luft oder Wasser an einzelne Bauern oder an Industrieunternehmen. Eine bestimmte Menge und die Art und Weise der Nutzung kann beantragt werden. Im Fall der Wassernutzung sind die zuständigen Wasserbehörden für die Antragsbearbeitung zuständig. Es wird zunächst der Begriff Bewirtschaftung eingehend erläutert und seine Bedeutung im allgemeinen Umweltrecht hervorgehoben, um ihm gegenüber den wirtschaftsrechtlichen Begriff abzugrenzen. Anschließend werden die Begriffe Vorsorge und Sanierung erläutert, um die Komplexität und Vielfalt der von dem Begriff Bewirtschaftung umfaßten Tätigkeit darzustellen. Zum Schluß werden die Unterschiede zwischen der Bewirtschaftung der Gewässer, der wasserrechtlich präventiven Gefahrenabwehr und der repressiven Maßnahmen im Wasserrecht aufgezeigt. kirs/difu

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310 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1978