Die Errichtung nachgeordneter Einrichtungen in der Europäischen Gemeinschaft. Bestandsaufnahme, kompetenzrechtliche Würdigung und institutioneller Zuschnitt.
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DE
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Bonn
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ZLB: 99/396
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DI
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Abstract
Ziel ist, die rechtlichen Möglichkeiten für die Errichtung von nachgeordneten Einrichtungen und die erforderliche Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf diese auszuloten. Ausgangspunkt der Untersuchung ist eine Bestandsaufnahme der derzeit bestehenden selbständigen auf der Grundlage von Art. 235 EGV oder einer speziellen Handlungsermächtigung geschaffenen Einrichtungen (Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit, Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, Europäische Agentur für Zusammenarbeit, Europäische Stiftung für Berufsbildung, Europäische Umweltagentur, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln. Europäisches Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt). Im Anschluss wird der zentralen Frage nachgegangen, ob die Errichtung selbständiger Einrichtungen nach geltendem Recht zulässig ist und wo die Grenzen einer dynamischen Fortentwicklung der Gemeinschaft im institutionellen Bereich liegen. Sodann wird nach Lösungsansätzen für die Errichtung von Einrichtungen auf anderem Wege als dem derzeit eingeschlagenen über Art. 235 EGV gesucht. Schließlich wird die nähere Ausgestaltung derartiger Ämter durchleuchtet, wobei ihre grundsätzliche Stellung im Kompetenzsystem des Vertrages, die Anforderungen an die interne Struktur, ihr Aufgabenbereich und das Verhältnis zur Kommission, die Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen Akte der Einrichtungen sowie Fragen der finanziellen und haushaltsrechtlichen Ausgestaltung näher untersucht werden. In einer rechtspolitischen Schlussfolgerung wird ein Vorschlag für eine vertragliche Rechtsgrundlage zur Errichtung von Einrichtungen und zur Ermöglichung eines europäischen Behördenaufbaus unterbreitet. goj/difu
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225 S.