Der Anspruch auf frühkindliche Förderung und seine Durchsetzung. Folgen der Nichterfüllung des Anspruchs.
Kommunal- u. Schul-Verl.
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Kommunal- u. Schul-Verl.
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DE
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Wiesbaden
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ZLB: Kws 32/18
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GU
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Abstract
Die Städte und Gemeinden betreiben mit ganzer Kraft den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung. Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagespflegestelle. Ob es allen Kommunen gelingen wird, bis zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, ist fraglich. Nicht geklärt ist bislang, wie das konkrete Betreuungsangebot ausgestaltet sein muss, um den individuellen Bedarf zu decken. Was wird vom Rechtsanspruch umfasst und in welchem Umfang? Wann ist dieser genau erfüllt? Welche rechtlichen Folgen können eintreten, wenn der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht erfüllt wird? All diese Fragen führen in den Kommunen zu Verunsicherungen. Das Gutachten gibt den Kommunen eine wichtige Hilfestellung in dieser schwierigen Ausgangslage und untersucht unter anderem mit der Frage eines pauschalierten Schadenersatzanspruches zudem die Möglichkeit eines unkomplizierten Lösungsansatzes sowohl für die Städte und Gemeinden, als auch für die betroffenen Eltern und Kinder, die eine schnelle Abhilfe wünschen. Mit der Darstellung der Rechtslage und möglicher Konsequenzen werden pragmatische und flexible Lösungen gefunden, um den Rechtsanspruch zum 1. August 2013 sicherzustellen.
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VIII, 54 S.
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Schriftenreihe; 5