Nutzungsverhältnisse bei ehemaligen LPGen und ihre Beendigung.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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ZLB: 97/1375
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DI
S
S
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Abstract
Nach dem Untergang der DDR (mitsamt ihrer Rechtsordnung) stellte sich die Frage nach der rechtlichen Behandlung der von den LPGen benutzten Flächen. Die Verfasserin stellt dabei zunächst die rechtliche Situation in der DDR dar, wobei es die Fälle, in denen die LPGen volkseigene Flächen bewirtschafteten, von den Fällen zu unterscheiden gilt, in welchen es sich um in Genossenschafts- oder Privateigentum stehende Flächen handelt. In den letzteren Fällen, gleichviel ob der Eigentümer selbst in die LPG eintrat oder nicht, wurde zumeist ein dreiseitiger Vertrag abgeschlossen zwischen dem Eigentümer, dem Rat des Kreises und der LPG. Für die Beendigung dieser Verträge kommen sowohl Anspruchsgrundlagen des BGB wie auch solche des Einigungsvertrages in Betracht. Die Darstellung ist nach Anspruchsgrundlagen geordnet. Ein weiterer Abschnitt behandelt die rechtlichen Grundlagen nach dem Vermögensgesetz für den Übergang volkseigener Flächen an Privatpersonen oder öffentliche Körperschaften, sowie Schadens- und Wertminderungsansprüche des vormaligen und neuen Eigentümers und der LPG. Im Anhang werden Beispiele von Kreispachtverträgen zu DDR-Zeiten dokumentiert. bup/difu
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ca. 180 S.
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Schriftenreihe des Instituts für Landwirtschaftsrecht; 47