Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung anhand der Ausgestaltung des Datenschutzrechts und der Grundrechtsnormen der Landesverfassungen.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 97/2925
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DI
S
S
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Abstract
Im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 ist aufgrund der Anerkennung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung der Datenschutz unmittelbares Verfassungsgebot geworden. Im Vordergrund dieses Urteils steht die "Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen". Im Zuge der Multi-Media-Gesellschaft ist eine mögliche Gefährdung für den individuellen Persönlichkeitsschutz gegeben. Unter Bezugnahme auf das Urteil versucht die Autorin, den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Datenschutz zu analysieren, wobei der Gesetzesvorbehalt und insbesondere der "Informationseingriff" problematisiert werden. Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht auf Bundes- und Länderebene wird diskutiert und am Beispiel von Hessen, Brandenburg und Bayern verdeutlicht. kirs/difu
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227 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2103