Verantwortlichkeit für Abfall in Deutschland und Frankreich.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 93/1887
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Abstract
Wegen der grenzüberschreitende Abfallbeseitigung, aber auch im Hinblick auf den Gemeinsamen Markt war Gegenstand des deutsch- französischen Juristentreffens die "Verantwortlichkeit für Abfall". Dabei war das Kolloquium in drei Abschnitte gegliedert, wobei je ein Experte aus Frankreich und Deutschland über die nationalen Rechtsvorschriften referierte. Zunächst wurde die zivilrechtliche Haftung für Abfall angesprochen - also Fragen der Haftung Produktions-, Konsumtions- und Entsorgungsrückstände. Der zweite Abschnitt war der Verantwortlichkeit im öffentlichen Recht in Frankreich und Deutschland gewidmet. Die strafrechtliche Haftung für Abfall machte deutlich, wie verschieden die Strukturen in diesem Rechtsbereich sind. Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es mehrfach gegliederte Tatbestände, in Frankreich existieren nur wenige Tatbestände im Strafrecht und zwei Gesetze von 1975 und 1976 ohne Ausführungsbestimmungen. Die Referate sind in der jeweiligen Sprache abgedruckt, auf eine Übersetzung wurde verzichtet. Hingegen wurde eine Zusammenfassung der Diskussion der drei Themenbereiche aufgenommen. goj/difu
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214 S.
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Arbeiten zur Rechtsvergleichung; 154