Gemeinsamer Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0340-3602
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ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368
IRB: Z 368
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Abstract
Am 4.10.2000 haben sich führende Verbände der Krankenhäuser und Ärzte sowie der pharmazeutischen und medizintechnologischen Industrie auf einen "Gemeinsamen Standpunkt" für die zukünftige Zusammenarbeit verständigt. Der "Gemeinsame Standpunkt" behandelt die grundsätzliche Frage, wie eine Zusammenarbeit, etwa auf dem Gebiet der klinischen Forschung oder bei der Unterstützung der Fort- und Weiterbildung von Ärzten, ausgestaltet werden soll, um den Vorwurf eines gesetzwidrigen Verhaltens von vornherein zu vermeiden. difu
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Das Krankenhaus
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Nr. 11
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S. 876-880