Stadtgestaltung in Lübeck.

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ZZ

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IRB: Z 75
SEBI: Zs 803-4
BBR: H 873

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Zusammenfassung

Stadtgestaltung und Stadtbildpflege werden in Lübeck als intensive Gestaltungsberatung verstanden, deren Ziel es ist, Einfluss auf Neu- und Umbauten zu nehmen, an Gestaltungsvorgaben für Stadtumbauten mitzuwirken und auf die Gestaltung öffentlicher Räume einzuwirken. Stadtbildpflege ist daher nicht auf die denkmalgeschützte Altstadt begrenzt, sondern umfasst auch die Vorstädte aus der Gründerzeit. In Lübeck wurden auf Grundlage von Stadtbildaufnahmen Erhaltungssatzungen nach § 39h BBauG und ergänzende Gestaltungssatzungen nach LBO aufgestellt. Obwohl die Satzungen zeitgemäßes Bauen ausdrücklich zulassen, zeigen die bislang gemachten Erfahrungen, dass Bauherrn und Architekten vielfach aus Mangel an Gestaltungskraft auf historisierende Architekturformen zurückgreifen und die Möglichkeiten der Gestaltungssatzungen nicht ausschöpfen. (mz)

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtbild, Stadtbildpflege, Vorort, Stadtquartier, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung, Begriffsbestimmung, Instandsetzung, Altstadtkern, City, Architekt, Erfahrungsbericht, Stadtplanung/Städtebau, Stadtgestaltung

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Deutsche Bauzeitung, Stuttgart 121(1987), Nr.2, S.24-27, Abb.

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Stadtbild, Stadtbildpflege, Vorort, Stadtquartier, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung, Begriffsbestimmung, Instandsetzung, Altstadtkern, City, Architekt, Erfahrungsbericht, Stadtplanung/Städtebau, Stadtgestaltung

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