Vom Münchener Landfriedensbruch bis zum Mord von Potempa. Der "Legalitätskurs" der NSDAP.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 95/3702

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DI
S

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Abstract

Am 10.8.1932 hatten fünf Nationalsozialisten in dem schlesischen Dorf Potempa einen vermeintlichen Kommunisten zu Tode geprügelt. Die Nationalsozialisten haben ihre Machtübernahme stets als legale Revolution eingestuft. Auch in der Geschichtswissenschaft hat sich diese Ansicht verfestigt. Daraus hat sich zugleich ein Vorwurf gegen die Weimarer Reichsverfassung hergeleitet: Sie sei für Extreme blind, neutral bis zum Selbstmord und zum eigenen Schutz letztlich unfähig gewesen. Die Studie versucht diese Prämissen zu überprüfen. Sie fragt danach, ob das Verhalten der NSDAP auf dem Wege zur Machtergreifung tatsächlich gerade nach zeitgenössischen Maßstäben als legal bezeichnet werden kann. Der Zeitraum der Studie umfaßt die Jahre 1919 bis 1932. Behandelt werden die Verbote der NSDAP, insbesondere nach dem Münchener Hitler-Putsch vom 9.11.1923. Am 20.12.1932 wurde das Gesetz über Straffreiheit (Schleicher-Amnestie) erlassen: 76 000 aus politischen Beweggründen begangene Straftaten fielen unter diese Amnestie. In einem Exkurs wird auf das Verbot der KPD durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.8.1956 eingegangen. sosa/difu

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XIV, 357 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1564