Bergrechtliche und umweltrechtliche Genehmigungen für Tagebaue.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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Abstract
"Bergrecht bricht alles, sogar Verfassungsrecht"! In diesem Zitat werden das diffuse Unbehagen und die Skepsis vieler Umweltaktivisten und Umweltjuristen gegenüber dem Bergrecht, speziell dem Bundesbergrecht (BBergG), deutlich. Dieses sei mit den Ansprüchen und Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft nicht mehr vereinbar. Auf unternehmerischer Seite wächst hingegen das Unverständnis gegenüber den immer mehr um sich greifenden Anforderungen des Umweltrechts. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag am Beispiel der Gewinnung von Braunkohle im Tagebau, derzeit wohl einer der umstrittendsten industriellen Tätigkeiten in Deutschland, das Verhältnis der verschiedenen bergrechtlichen Genehmigungen zu den umweltrechtlichen Genehmigungen des Wasserrechts, Immissionsschutzrechts, Naturschutzrechts und Abfallrechts.
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Journal
Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 6
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S. 338-348