Kommentar zur Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaubehörden und den Landespflegebehörden des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz vom 1. Juli 1980.
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Datum
1981
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ZZ
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IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
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Zusammenfassung
Die Vorschrift regelt die Einbeziehung der landschaftlichen Erfordernisse in die Bundes- und Landesstraßenplanung sowie auch in die Planung der Städte und Gemeinden. Die Landespflegebehörde wird von der Vorbereitung der planerischen Arbeiten bis zur Ausführungsplanung am Ablauf der Straßenplanung beteiligt. Überlegungen zur Umweltverträglichkeit fließen ein in den Linienentwurf. Die Landespflegebehörde kann auf notwendige Ausgleichsmaßnahmen zu Eingriffen hinwirken. Im landschaftspflegerischen Begleitplan werden detaillierte flächenbezogene Aussagen über landschaftspflegerische Maßnahmen getroffen. cs
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Natur und Landschaft, Stuttgart 56(1981)Nr.3, S.92-94, Abb., Lit.