Kommentar zur Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaubehörden und den Landespflegebehörden des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz vom 1. Juli 1980.

Malecki, Joachim
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1981

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Vorschrift regelt die Einbeziehung der landschaftlichen Erfordernisse in die Bundes- und Landesstraßenplanung sowie auch in die Planung der Städte und Gemeinden. Die Landespflegebehörde wird von der Vorbereitung der planerischen Arbeiten bis zur Ausführungsplanung am Ablauf der Straßenplanung beteiligt. Überlegungen zur Umweltverträglichkeit fließen ein in den Linienentwurf. Die Landespflegebehörde kann auf notwendige Ausgleichsmaßnahmen zu Eingriffen hinwirken. Im landschaftspflegerischen Begleitplan werden detaillierte flächenbezogene Aussagen über landschaftspflegerische Maßnahmen getroffen. cs

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Natur und Landschaft, Stuttgart 56(1981)Nr.3, S.92-94, Abb., Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen