Vergleich des Folgenbeseitigungsanspruchs mit dem Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff.

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SEBI: 76/1494

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In der Rechtsliteratur mehren sich die Stimmen, die im Staatshaftungsrecht den Folgenbeseitigungsanspruch auch auf Geldersatz richten wollen. Unter diesem Aspekt ist zu fragen, ob für einen Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff, der ebenfalls auf Geld gerichtet ist, noch Raum bleibt, bzw. ob die bisher vorgenommene Abgrenzung von der Rechtsfolge her dann nicht infragegestellt ist. Ausgangspunkt bildet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum enteignungsgleichen Eingriff. Im Vergleich dieser beiden Rechtsinstitute zeigt es sich, daß der Folgenbeseitigungsanspruch durch die Anknüpfung an die primär öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche die einzige Rechtsfolge bleibt, die dem spezifischen Rechsverhältnis des rechtswidrig beeinträchtigten Bürgers zum Hoheitsträger entspricht. Dies kann die Entschädigung aus dem enteignungsgleichen Eingriff nicht leisten; sie wird daher auch dem rechtswidrigen Eingriff nicht gerecht. Insgesamt bietet der erweiterte Folgenbeseitigungsanspruch den geeigneteren Rechtsschutz für den Bürger. Da er sich auf Tatbestände erstreckt, die einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen, besteht kein Bedürfnis mehr, am Institut des enteignungsgleichen Eingriffs festzuhalten.

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Folgenbeseitigungsanspruch, Enteignungsgleicher Eingriff, Entschädigung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Würzburg: P&S Sofortdruck (1973), IV, 150 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1974)

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Folgenbeseitigungsanspruch, Enteignungsgleicher Eingriff, Entschädigung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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