Das Bundesbaurecht und die neuen Landesbauordnungen.
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DE
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0170-0413
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IRB: Z 1243
ZLB: Zs 3022-4
ZLB: Zs 3022-4
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Abstract
Die neuen Landesbauordnungen bringen auf breiter Front neue Genehmigungsfreiheit für Bauvorhaben. Dies berührt das Bundesbaurecht an zentralen Stellen. Zum einen muß über den normativen Inhalt der Einstiegsnorm in die Zulässigkeitsprüfung, des Paragraphen 29 Satz 1 Halbsatz 1 nachgedacht werden. Dabei geht es darum, ob die landesrechtlich vorgeschriebene Durchführung eines Genehmigungs-, Anzeige- oder Zustimmungsverfahrens Voraussetzung für die Anwendung der Zulässigkeitstatbestände der Paragraphen 30 folgende BauGB ist und ob das Bundesbaurecht dem Landesbaurecht die Durchführung bauaufsichtlicher Genehmigungsverfahren für bestimmte Fälle zwingend vorschreibt. Außerdem wird über den Wegfall von Genehmigungsverfahren die Funktionsfähigkeit der die gemeindliche Planungshoheit sichernden Vorschriften des BauGB problematisch, und zwar sowohl des Einvernehmens nach Paragraph 36 I Satz 1 BauGB als auch der planungssichernden Instrumente nach den Paragraphen 14 folgende BauGB, von Veränderungssperre und Zurückstellung. In der Behandlung dieser Problemkreise gelangt der Beitrag zu dem Schluß, daß es sich im großen und ganzen um lösbare Konflikte zwischen Bundes- und Landesrecht handle. Er plädiert dafür, über gewonnene Erfahrungen später die Feinstruktur des Verhältnisses zwischen Bundesbaurecht und Landesbaurecht zu klären.
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ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht
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Nr.1
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S.18-27