Gentechnikhaftung. Zur Haftungsregelung im Gentechnikrecht.

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DE

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Tübingen

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ZLB: 97/1599

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DI

Zusammenfassung

Die Untersuchung befaßt sich mit der Haftungsregelung der Gentechnik, die durch die §§ 32f des Gentechnikgesetzes bestimmt ist. Im Mittelpunkt steht das Ausgleichsverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigten. Bisher mangelt es zwar an tatsächlichen Schadensfällen, aber der Autor macht dennoch eine kritische Bestandsaufnahme der Regelungen und stellt dabei fest, daß aus Geschädigtensicht die schwächste Stelle die Beweispflicht im Rahmen der Kausalität ist. Dennoch setzt die Gefährdungshaftung eine exakte Verursacherbestimmung voraus. Der Geschädigte kann einen Gefährdungshaftungsanspruch neben Ansprüchen aus Vertrag oder Delikt geltend machen. kirs/difu

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164 S.

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