Nahverkehrspolitik im Land Hessen. Vorrang für den ÖPNV.

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0020-9511

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ZLB: Zs 310-4
BBR: Z 153
IRB: Z 867
IFL: I 809

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Abstract

Hessen hat gehandelt und mit dem ÖPNV-Gesetz eine Rechtsgrundlage zur Weiterentwicklung der Organisation und Neustrukturierung des ÖPNV geschaffen. Zwischenzeitlich sind zwei große Verkehrsverbünde, der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV), gegründet worden. Neu ist, daß in den Verbünden die kommunalen Gebietskörperschaften und das Land gemeinsam die politische und finanzielle Verantwortung übernehmen. Sie bestimmen das künftige Angebot im ÖPNV. Denn nur durch ein attraktives Angebot wird es gelingen, mehr Fahrgäste von den Vorteilen des ÖPNV zu überzeugen und sie zum Umsteigen auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu bewegen. Dazu sind erhebliche Mittel für den Betrieb, aber auch für Investitionen notwendig.

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Internationales Verkehrswesen

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Nr.1/2

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S.32-35

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