Das Arbeits- und Sozialschutzrecht der DDR - ein Beitrag für die Zukunft?

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Bonn

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2001/238

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das Arbeitsrecht hatte in der DDR eine große grundsätzlich-ideologische Bedeutung. Eingebettet in die sozialistisch zentral gelenkte Wirtschaftsordnung, sollte es beispielhaft für die neue Sozialordnung wirken. Die Staatswirtschaft als Instrument der SED sollte nach innen und außen gestärkt werden. Im Vergleich zu den anderen Gesellschaftsformen, sollten die Erfolge der DDR-Führung im Bereich Gesundheits-, Arbeits- und Sozialschutz verdeutlicht werden. Trotz unterschiedlicher Weltauffassungen versucht der Autor einen Rechtsvergleich anzustellen und kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächlichen und auch die rechtlichen Bedingungen unter denen die Menschen in verschiedenen Staaten leben oder lebten, vergleichbar sind. Arbeitsschutz umfasst die im weiteren Sinne, den Arbeits- und Sozialrechtsschutz zugeordneten Vorschriften wie Urlaubsrecht, Mindestlöhne, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Pfändungsschutz, Haftungsschutz, Kündigungsschutz, Frauen- und Mutterschutz, Jugendschutz, Schwerbehinderte, Heimarbeit. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Entwicklung der DDR bis zur Vereinigung. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries