Das Arbeits- und Sozialschutzrecht der DDR - ein Beitrag für die Zukunft?
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DE
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Bonn
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ZLB: 2001/238
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DI
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Abstract
Das Arbeitsrecht hatte in der DDR eine große grundsätzlich-ideologische Bedeutung. Eingebettet in die sozialistisch zentral gelenkte Wirtschaftsordnung, sollte es beispielhaft für die neue Sozialordnung wirken. Die Staatswirtschaft als Instrument der SED sollte nach innen und außen gestärkt werden. Im Vergleich zu den anderen Gesellschaftsformen, sollten die Erfolge der DDR-Führung im Bereich Gesundheits-, Arbeits- und Sozialschutz verdeutlicht werden. Trotz unterschiedlicher Weltauffassungen versucht der Autor einen Rechtsvergleich anzustellen und kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächlichen und auch die rechtlichen Bedingungen unter denen die Menschen in verschiedenen Staaten leben oder lebten, vergleichbar sind. Arbeitsschutz umfasst die im weiteren Sinne, den Arbeits- und Sozialrechtsschutz zugeordneten Vorschriften wie Urlaubsrecht, Mindestlöhne, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Pfändungsschutz, Haftungsschutz, Kündigungsschutz, Frauen- und Mutterschutz, Jugendschutz, Schwerbehinderte, Heimarbeit. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Entwicklung der DDR bis zur Vereinigung. kirs/difu