Die Sonderverordnung.

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Tübingen

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ZLB: 92/1965

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DI

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Abstract

Zu Definitionszwecken wird die Sonderverordnung (SoVO) von ähnlichen Regelungen (Verwaltungsvorschrift, Allgemeinverfügung, Satzung und Rechtsverordnung) abgegrenzt. Danach erfolgt ein rechtsgeschichtlicher Überblick über die Entwicklung der SoVO und über den gegenwärtigen Meinungsstand. Anhand von Fallgruppen zeigt der Autor die materiellen Kriterien für die SoVO als generelle Regelung im besonderen Gewaltverhältnis auf. Dabei unterscheidet man zwischen Benutzungsordnungen für offene (Theater, Bäder) und geschlossene Anstalten (Schulen, Strafanstalten). Der Autor geht auch auf die beamtenrechtlichen SoVO (Prüfungs- und Dienstordnungen) ein. Kritisch wird die Existenz der SoVO als eigenständige Rechtsquelle hinterfragt, da die Rechtsprechung statt der SoVo eine Verwaltungsvorschrift annimmt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die SoVO mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. rebo/difu

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ca. 400 S.

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