Die Grundsätze der Raumordnung. Überlegungen zur Neufassung des § 2 Abs. 1 ROG.
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1989
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SEBI: 89/4152
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Aufgabe des Raumordnungsgesetzes (ROG) aus dem Jahre 1965 war es, Grundsätze für die künftige räumliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu formulieren. Mit der Ausformulierung der in Pargr. 2 Abs. 1 ROG statuierten Grundsätze hat der Bundesgesetzgeber jeden Streit über andere Ordnungs- und Entwicklungsvorstellungen politisch wie rechtlich bindend für den Bund, die Länder und mittelbar die Gemeinden entschieden. Die Bestimmungen des ROG sind durch die gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Bedingungen der 60er Jahre geprägt. Der Verfasser versucht, die Grundsätze im Licht der späten 80er Jahre unter Einbeziehung von neu aufgetretenen Problemen, wie zum Beispiel des Umweltschutzes, zu modifizieren. Zusammenfassend werden die erheblichen Defizite der derzeiten gesetzlichen Ausgestaltung aufgeführt. jüp/difu
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Münster: Selbstverlag (1989), 142 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1988)
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Serie/Report Nr.
Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 126