Der Rechtsstaat - Grundlagen, Ausprägungen, Entwicklungen und Gefährdungen.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477
BBR: Z 477
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RE
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Abstract
Mit Ausnahme bekennender Autokratien hat sich die Idee des Rechtsstaates weltweit durchgesetzt. Kaum ein Staat bekennt sich heute nicht zur Rechtsstaatlichkeit und nimmt nicht für sich in Anspruch, sein Handeln an deren Prinzipien auszurichten. Der Rechtsstaat, der begrifflich den Staat als die moderne Form der Ausübung politischer Herrschaft und das Recht als ihr spezifisches Instrument der Regelsetzung mit Allgemeinverbindlichkeit zu einer untrennbaren Einheit zusammenführt, lässt sich heute nahezu als Synonym für eine moderne Organisation der Herrschaftsausübung ansehen. Eine Auseinandersetzung mit dem Verständnis und dem Gehalt von Rechtsstaatlichkeit und der damit eng verbundenen Frage nach dem Vorrang des Rechts muss schrittweise erfolgen: Im Beitrag werden zunächst einige grundlegende Fragen von Rechtsstaatlichkeit (Rechtsstaatlichkeit vs. Willkürherrschaft, formelle und materielle Rechtsstaatlichkeit, Verankerung) in den Blick genommen, um dann einzelne rechtsstaatliche Gewährleistungen und insbesondere den Vorrang des Rechts zu hinterfragen. Entscheidend für die Verwirklichung einer rechtsstaatlichen Ordnung und ebenfalls Gegenstand der Betrachtung sind schließlich deren Fähigkeit und die Voraussetzungen dafür, sich gegenüber Widerständen durchzusetzen.
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 6
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S. 188-196