Interperiodische Verlust-Kompensation im Gewerbesteuerrecht. Zugleich ein Beitrag zur Gewerbesteuerreform.
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SEBI: 81/6246
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DI
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Abstract
Im Gewerbebetrieb anfallende Gewinne werden doppelt besteuert, indem sie außer mit Einkommen- oder Körperschaftsteuer auch mit Gewerbe(ertrag)steuer belastet werden. Der Autor versucht für Verlustphasen eines Unternehmens Möglichkeiten darzulegen, die zu einer Minimierung der Gewerbe(ertrag)steuer führen. Dies soll über eine Maximierung der "interperiodischen Verlust-Kompensation" (Pargr. 10 a Gewerbesteuergesetz) geschehen. Das bedeutet, daß unter bestimmten Voraussetzungen die steuerrechtlich zulässige Anrechnung von Verlusten bzw. Fehlbeträgen über mehrere Kalenderjahre hinweg erfolgt. Dies stellt eine Durchbrechung des sog. "Periodizitätsprinzips", des Prinzips der abschnittsweisen Besteuerung dar. (Bei der Gewerbesteuer sind ebenso wie bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer die Bemessungsgrundlagen kalenderjahrbezogen.) Durch eine Auslegung der geltenden bzw. Vorschlägen zur kommenden Rechtslage versucht der Autor, zur Minimierung der Gewerbe(ertrag)steuer zu gelangen und eine Substanzbesteuerung des Unternehmens zu vermeiden. chb/difu
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Verlustkompensation, Gewerbesteuer, Steuerrecht, Steuerreform, Steuer, Rechtsgeschichte
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Frankfurt/Main: Lang (1980), XXVII, 313 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Gießen 1980)
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Verlustkompensation, Gewerbesteuer, Steuerrecht, Steuerreform, Steuer, Rechtsgeschichte
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Studien zum Finanz- und Steuerrecht; 4