Gestaltung von Mietverträgen.
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Datum
1985
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ZZ
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SEBI: 86/3203
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SW
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Zusammenfassung
Der Inhalt der Mietverträge ist für die Ausgestaltung des Mietverhältnisses und noch mehr für das praktische Verständnis zwischen Vermieter und Mieter von ausschlaggebender Bedeutung. Die rechtlichen Grundsätze für den Mietvertrag sind dabei nicht Selbstzweck sondern nur Rahmenbedingungen, die einen sachgerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien ermöglichen sollten. Dies gilt um so mehr, weil die Wohnung nicht ein reines Sachgut sein kann, das dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden darf. Die Wohnung ist einerseits der Lebensraum der Familie und somit der zentrale Lebensbereich der Mieter. Andererseits ist der Vermieter Eigentümer der Wohnung mit all den sich hieraus ableitenden Ansprüchen. Mit dem Mietvertrag soll ein möglichst vernünftiger Ausgleich der genannten unterschiedlichen Standpunkte erreicht werden. Dies ist im Rahmen der Vertragsfreiheit nur dann möglich, wenn sich die Vertragsparteien als Anbieter und Nachfrager in einem ausgeglichenen Verhältnis gegenüberstehen. Da dies bis heute - trotz teilweise vorhandener Überangebote in bestimmten Märkten - nicht der Fall ist, kommt es nach wie vor sehr darauf an im Mietvertrag Vereinbarungen zu treffen, die den unterschiedlichen Interessen der beiden Parteien den notwendigen Spielraum lassen. Mit dieser Problematik hat sich das 4. Fachgespräch zwischen Vermieter und Mieter in der Zeit vom 24.-26. April 1985 in Berchtesgaden auseinandergesetzt. difu
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Hamburg: Hammonia (1985), 287 S., Lit.; Reg.
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Serie/Report Nr.
Partner im Gespräch; 20