Die Verpflichtung zur Fortschreibung von Luftreinhalteplänen in der Verwaltungsvollstreckung.
Heymann
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Datum
2016
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Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
In vielen Ballungsräumen der Bundesrepublik werden die Grenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung für Stickstoffdioxid überschritten. Es besteht deshalb eine Verpflichtung zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen, in denen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte getroffen werden müssen. Diese Verpflichtung können Umweltverbände und betroffene Bürger einklagen. Davon ist in vielen Fällen Gebrauch gemacht worden. Die verwaltungsgerichtlichen Urteile, die zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verpflichten, haben die zuständigen Behörden überwiegend umgesetzt, allerdings das Ziel der Einhaltung der Grenzwerte nicht erreicht - und wegen der Emissionen aus Diesel-Fahrzeugen und fehlenden rechtlichen Möglichkeiten von Fahrverboten für solche Fahrzeuge auch nicht erreichen können. Das hat zu Verfahren der Verwaltungsvollstreckung gegen die für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne zuständigen Behörden geführt. Der Beitrag befasst sich mit den Rechtsfragen, die die Verwaltungsvollstreckung gegen die zuständigen Behörden in der Luftreinhalteplanung aufwirft.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 24
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 1557-1564