Die Verpflichtung zur Fortschreibung von Luftreinhalteplänen in der Verwaltungsvollstreckung.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
In vielen Ballungsräumen der Bundesrepublik werden die Grenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung für Stickstoffdioxid überschritten. Es besteht deshalb eine Verpflichtung zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen, in denen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte getroffen werden müssen. Diese Verpflichtung können Umweltverbände und betroffene Bürger einklagen. Davon ist in vielen Fällen Gebrauch gemacht worden. Die verwaltungsgerichtlichen Urteile, die zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verpflichten, haben die zuständigen Behörden überwiegend umgesetzt, allerdings das Ziel der Einhaltung der Grenzwerte nicht erreicht - und wegen der Emissionen aus Diesel-Fahrzeugen und fehlenden rechtlichen Möglichkeiten von Fahrverboten für solche Fahrzeuge auch nicht erreichen können. Das hat zu Verfahren der Verwaltungsvollstreckung gegen die für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne zuständigen Behörden geführt. Der Beitrag befasst sich mit den Rechtsfragen, die die Verwaltungsvollstreckung gegen die zuständigen Behörden in der Luftreinhalteplanung aufwirft.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 24
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S. 1557-1564