Die Folgen des Ausschlusses von SGB-II-Leistungen für arbeitsuchende EU-Ausländer. Auf hoher See und vor Gericht in Gotteshand?

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ZLB: 4-Zs 1422

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Abstract

Ob und wann arbeitsuchende EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, ist nach wie vor heftig umstritten. Trotz mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundessozialgerichts (BSG) kann von einer Klärung der Rechtslage nicht die Rede sein. Das Sprichwort "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gotteshand", scheint mehr denn je zuzutreffen. Es wird die derzeitige Gemengelage erläutert und die BSG-Rechtsprechung skizziert. Dargestellt wird, welche Personengruppe von dem Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II erfasst wird und welche Folgen das für die Betroffenen nach sich zieht. Danach wird die Kritik in der Literatur und Rechtsprechung vorgestellt und ein Fazit gezogen. Mit einem eigenem Gesetz will nun Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles "die Leistungsausschlüsse im SGB II und im SGB XII für Unionsbürger klarstellen". Frage ist, ob die geplanten Regelungen mit dem Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar sind.

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Soziale Sicherheit

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Nr. 5

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S. 198-204

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