Planungserforderlichkeit und Umweltverträglichkeitsprüfung. Zur planungsmethodischen Implementierung der Null-Alternative.

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Stuttgart

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0003-9209

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ZLB: Zs 1505-33,2
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892

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Abstract

Planungserforderlichkeit und UVP gehören planungssystematisch und inhaltich zusammen. Sobald die Erforderlichkeit einer Planung nachgewiesen ist, ist es müßig, über die Null-Alternative zu disputieren. Um der Null-Alternative aber ihren festen Platz einzuräumen, erscheint es notwendig, im Planungsablauf explizit die Planungserforderlichkeitsprüfung einzuführen, die mit Prüfkriterien zu versehen ist. Sobald diese Hürde genommen ist, kann sich die Raum- bzw. Stadtplanung der ihr zugedachten Aufgabe zuwenden, geeignete Standorte innerhalb des komplexen Nutzungsgefüges zu suchen. Das Kriterium der Planungserforderlichkeit sollte früh zur Anwendung kommen und nicht die derzeitig praktizierte Funktion erfüllen, die Zwangsläufigkeit von Planungsmaßnahmen nach einem vorgegebenen städtebaulichen Konzept zu untermauern. Die Erforderlichkeitsprüfung geht in zwei Richtungen: den Nachweis für die Notwendigkeit einer Planungsmaßnahme zu erbringen oder die Verzichtbarkeit zu begründen. difu

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Archiv für Kommunalwissenschaften

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Bd. II

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S. 342-356

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