Kostenbegrenzung beim Bau von Kultur-, Kongreß- und Mehrzweckhallen - Baukostenmanagement bei Planung und Realisierung.

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SEBI: 91/5419-4

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Ziel des Textes ist es, Hinweise zur Kostenbegrenzung beim Bau öffentlicher Hallen zu geben. Bei der Programmplanung sollten Kosten zum tatsächlich anfallenden Zeitpunkt unter Berücksichtigung zu erwartender Preissteigerungen angesetzt werden. Werden Vergleichsobjekte herangezogen, müssen unterschiedliche Raum- und Nutzungsqualitäten berücksichtigt werden. Parallel zur Umsetzung in Architektenpläne sollte eine von der Baugestaltung unabhängige Instanz zur Kostenkontrolle eingesetzt werden. Bei der Genehmigung der Entwurfsplanung wird eine detailliertere Kostenrechnung als gesetzlich vorgeschrieben, möglichst mit EDV-unterstützem Abgleich mit den jeweiligen Budgetposten, vorgeschlagen. Schließlich soll schon bei der ersten Beschlußfassung über das Budget eine Budgetreserve offen ausgewiesen werden, um Verhandlungen für eine Nachfinanzierung zu vermeiden. mneu/difu

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Kulturgebäude, Kongresshalle, Mehrzweckhalle, Baukosten, Kostenberechnung, Kostenbegrenzung, Kostenentwicklung, Kostenplanung, Bauplanung, Finanzierung, Baukostenindex, Baudurchführung, Kultur, Finanzwesen, Bebauung, Gebäudetyp

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München: (1989), ca. 10 S., Abb.; Tab.

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Kulturgebäude, Kongresshalle, Mehrzweckhalle, Baukosten, Kostenberechnung, Kostenbegrenzung, Kostenentwicklung, Kostenplanung, Bauplanung, Finanzierung, Baukostenindex, Baudurchführung, Kultur, Finanzwesen, Bebauung, Gebäudetyp

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Beiträge zu Kultur-, Kongreß- und Mehrzweckhallen; 1