Umgang mit herrenlosen Gegenständen in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762

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RE

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Abstract

Gemeinden sehen sich oftmals mit der Situation konfrontiert, dass Flüchtlinge oder Obdachlose unerwartet ihre Unterbringung verlassen und dort Gegenstände, wie beispielsweise Decken, Taschen mit unterschiedlichem Inhalt, Kleidung etc., zurücklassen. Da die Räumlichkeiten in der Regel für andere Geflüchtete und Obdachlose benötigt werden, erfolgt kurzfristig eine Räumung dieser Dinge. Hieraus ergibt sich die Fragestellung, wie mit den geräumten Gegenständen umgegangen werden kann. Müssen diese beispielsweise eingelagert werden, und wenn ja, wie lange? Oder können diese einfach entsorgt werden.

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Die Gemeinde : BWGZ ; Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte

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10

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337-340

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