HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. 2. Folge. Die Auftragsverhandlung.

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SEBI: Zs 803-4
BBR H 873
IRB: Z 75

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Zusammenfassung

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird am Beispiel der Auftragsverhandlung erläutert. Da die HOAI bereits mündliche Gespräche als Auftragserteilung wertet, wird das Muster einer Verpflichtungserklärung geliefert. Das eigentliche Muster eines Einheitsarchitektenvertrages wird anschließend detailliert erörtert. Dabei spielen Baugegenstand, Gesamtleistungsbild, besondere Leistungen, Zusatzleistungen und ihre Umsetzung in die Honorierung eine besondere Rolle.

Beschreibung

Schlagwörter

Architekt, Vertrag, Honorarordnung, Ingenieur

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Deutsche Bauzeitung, Stuttgart 111 (1977), 1, S. 18-19, Tab.

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Architekt, Vertrag, Honorarordnung, Ingenieur

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