HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. 2. Folge. Die Auftragsverhandlung.
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SEBI: Zs 803-4
BBR H 873
IRB: Z 75
BBR H 873
IRB: Z 75
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Zusammenfassung
Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird am Beispiel der Auftragsverhandlung erläutert. Da die HOAI bereits mündliche Gespräche als Auftragserteilung wertet, wird das Muster einer Verpflichtungserklärung geliefert. Das eigentliche Muster eines Einheitsarchitektenvertrages wird anschließend detailliert erörtert. Dabei spielen Baugegenstand, Gesamtleistungsbild, besondere Leistungen, Zusatzleistungen und ihre Umsetzung in die Honorierung eine besondere Rolle.
Beschreibung
Schlagwörter
Architekt, Vertrag, Honorarordnung, Ingenieur
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Deutsche Bauzeitung, Stuttgart 111 (1977), 1, S. 18-19, Tab.
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Architekt, Vertrag, Honorarordnung, Ingenieur