Sicherstellungsvereinbarungen nach SGB VIII zwischen öffentlichem und freiem Träger - Gesamtverantwortung versus Autonomie. Expertise im Auftrag des AFET.

Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe
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Hannover

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VfK: 07/1901

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Abstract

Nach Inkrafttreten des KICK (01.10.2005) wurde deutlich, dass es in der Praxis eine erhebliche Bandbreite an Interpretationen insbesondere zu den zentralen §§ 8a, 36a aber auch zu § 72a SGB VIII gibt. Die vorliegende Expertise 2006 befasst sich mit den nach dem SGB VIII notwendigen Vereinbarungen zur Sicherstellung des Kindeswohls unter besonderer Beachtung der Dichotomie Gesamtverantwortung versus Autonomie. Den Autoren stellen komplexe Sachverhalte dar wie z.B. die Übertragbarkeit der Gewährleistung des Kindeswohls, die Einbeziehung Freier Träger in das Schutzsystem, die Sicherung der Steuerungsverantwortung des Öffentlichen Trägers, die Sicherstellungsvereinbarungen als Ergebnis partnerschaftlicher Verhandlungen, die Modalitäten einer Prüfung der "Persönlichen Eignung von Fachkräften". difu

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50 S.

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AFET-Sonderveröffentlichung; 8/2006