Umweltverträglichkeit in der Bauleitplanung.
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IRB: Z 355
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Abstract
Was früher Regel war, ist heute noch häufig zu beobachten: die Stadtentwicklungsplanung, festgelegt im Flächennutzungsplan, orientiert sich an allem möglichen - außer an den Freiflächen/Grünflächen. Dabei sind Landschaftspläne als Teil der Landes-, Regional- und Bauleitplanung längst gesetzlich gefordert. Sollen sie in die politische Diskussion eingehen, müssen sie nach wie vor überwiegend von den Gemeinden aufgestellt werden - je höher die Planungsebene desto stärker die Interessenverbände. Die Siedlungsentwicklung seit Mitte des 19. Jhs. führt zu schier unlösbaren Problemen im ländlichen und städtischen Raum: Energie ist beliebig erzeug- und verteilbar. Trotzdem wächst das Bewusstsein für die Landschaftsplanung bei Verwaltungen, Städtebauern und Architekten eher langsam, wie zahlreiche, jahrelange Auseinandersetzungen um z.B. Straßenbauprojekte zeigen. Landschaftsplanung hat noch immer den Ruf der Wachstumsbremse - und das Manko, dass ihre Effekte (Sicherung naturnaher Räume) "unsichtbar" sind, im Vergleich zur Sinnfähigkeit von Bauprojekten etwa. (GUS)
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Keywords
Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Naturschutz, Siedlungsentwicklung, Ländlicher Raum, Stadtraum, Planungsbehörde, Umweltverträglichkeitsprüfung, Zuständigkeitsverteilung, Bürgerbeteiligung, Durchsetzung, Image, Umweltpflege, Landschaftsschutz
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In: Architekt, (1989), Nr.6, S.324-326, Abb.
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Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Naturschutz, Siedlungsentwicklung, Ländlicher Raum, Stadtraum, Planungsbehörde, Umweltverträglichkeitsprüfung, Zuständigkeitsverteilung, Bürgerbeteiligung, Durchsetzung, Image, Umweltpflege, Landschaftsschutz