Fördert Barrierefreiheit im ÖPNV den Schallschutz? Der barrierefreie Ausbau einer Haltestelle kann die Anordnung umfangreicher Schallschutzmaßnahmen nach sich ziehen.

Alba
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Herausgeber

Alba

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0722-8287

ZDB-ID

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ZLB: Kws 335 ZB 6847
BBR: Z 529
TIB: ZO 1831

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Haltestellen des ÖPNV im Hinblick auf Barrierefreiheit umzubauen sind. Bei dem vermehrten Umbau von Haltestellen der Straßen- und Stadtbahnen wird häufig ein erheblicher baulicher Eingriff in den Schienenweg, aber auch in die Straßen stattfinden. Damit sind die Regelungen zur Lärmvorsorge zu beachten. Hier hat der Gesetzgeber gerade durch die Abschaffung des Schienenbonus für eine Verschärfung gesorgt. Zudem wird ab 2015 das Rechenverfahren der Schall 03 geändert.
Legislation does stipulate the reconstruction of public transport stops with regard to accessibility. For the increasingly anticipated reconstruction of rail- and tramway stops, considerable structural interventions on tracks but also on roads will take place. Therewith, regulations of noise protection have to be considered. So, Legislation has tightened law by the abolition of the railway bonus. Additionally, the calculation procedures for the rules and regulations of the sound immission system Schall 03 will be modified in 2015.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Der Nahverkehr

Ausgabe

Nr. 10

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Seiten

S. 30-31

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