BauNVO § 4; OVG Lüneburg, Beschluß v. 8.1.1986 - Az. 6 B 164/85.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Ein SB-Markt mit einer Verkaufsfläche von nahezu 700 qm kann am Rande eines allgemeinen Wohngebietes dann zugelassen werden, wenn der Bereich durch eine stark befahrene Straße mitgeprägt und lärmvorbelastet ist. Allerdings dürfen auch Selbstbedienungsläden neuzeitlicher Form die in einem allgemeinen Wohngebiet vorherrschende Hauptnutzung "Wohnen" nicht in unzumutbarer Weise stören. Sie müssen sich vielmehr in einem besonderen Maß dem Gebot der Rücksichtnahme unterwerfen, das im Begriff des "Einfügens" in BBauG § 34 enthalten ist. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Supermarkt, Wohngebiet, Baugenehmigung, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz, Straßenanschluss, Rücksichtnahmegebot, SB-Warenhaus, Gerichtsentscheidung, Baunutzungsverordnung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 9(1986), Nr.2, S.87-88, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Supermarkt, Wohngebiet, Baugenehmigung, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz, Straßenanschluss, Rücksichtnahmegebot, SB-Warenhaus, Gerichtsentscheidung, Baunutzungsverordnung