BauNVO § 4; OVG Lüneburg, Beschluß v. 8.1.1986 - Az. 6 B 164/85.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1986

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Ein SB-Markt mit einer Verkaufsfläche von nahezu 700 qm kann am Rande eines allgemeinen Wohngebietes dann zugelassen werden, wenn der Bereich durch eine stark befahrene Straße mitgeprägt und lärmvorbelastet ist. Allerdings dürfen auch Selbstbedienungsläden neuzeitlicher Form die in einem allgemeinen Wohngebiet vorherrschende Hauptnutzung "Wohnen" nicht in unzumutbarer Weise stören. Sie müssen sich vielmehr in einem besonderen Maß dem Gebot der Rücksichtnahme unterwerfen, das im Begriff des "Einfügens" in BBauG § 34 enthalten ist. (rh)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 9(1986), Nr.2, S.87-88, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen