Raumwirtschaftspolitik und kommunale Strukturförderung. Teil 1-2.

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SEBI: 83/9-Nr.21,1/2
BBR: A 8405/1-2

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Zusammenfassung

Gemeinhin wird die Raumordnungspolitik als die Gemeinsamkeit der Handlungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften bezeichnet, die auf die Herstellung und Erhaltung einer dem jeweiligen gesellschaftspolitischen Leitbild entsprechenden Ordnung des Raumes ausgerichtet ist. In dem Sinne ist die Raumordnungspolitik die Transformation der Raumplanung im Verwaltungshandeln. In dieser Schrift besteht die Raumordnungspolitik aus der Summe der administrativen Maßnahmen intensiver und nicht intensiver Art, die gezielt und unmittelbar darauf ausgerichtet sind, räumliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und regionale Entwicklungs- und Versorgungsdisparitäten zu beseitigen. Die Regionalpolitik stellt in diesem Kontext die räumlich orentierte Politik aller Politikbereiche dar, sie wird darum mit der Raumordnungspolitik gleichgesetzt. Die Darstellung gerade im Handlungsbereich der Regionalpolitik anzutreffender theoretischer Handlungsanweisungen an den wirtschaftsorientierten Politiker soll hier deshalb dazu dienen, die Bedeutung praktischer Konzeptionen zur Steuerung raumwirtschaftlicher Prozesse für die Gemeinden aufzuhellen. geh/difu

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Raumordnungspolitik, Raumwirtschaftstheorie, Strukturpolitik, Kommunale Wirtschaftspolitik, Kommunalpolitik, Wirtschaftsförderung, Politik, Wirtschaft

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Stuttgart: Boorberg (1983), 32 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Raumordnungspolitik, Raumwirtschaftstheorie, Strukturpolitik, Kommunale Wirtschaftspolitik, Kommunalpolitik, Wirtschaftsförderung, Politik, Wirtschaft

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Schriftenreihe der Gemeindekasse; 356-356a