Umsetzung von raumordnerischen Anforderungen an den Stromleitungstrassenbau in regionalen Raumordnungsplänen.
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1986
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Bisher erfolgte die raumordnerische Abstimmung von Hochspannungsfreileitungen im Regionalen Raumordnungsplan im wesentlichen nur zum Zwecke der Trassenoptimierung. Erst mit der abnehmenden sozialen Akzeptanz der Stromwirtschaft wird zunehmend die Bedarfsfrage gestellt. Die landesplanerische Abstimmung muß das fehlende Planfeststellungsverfahren ersetzen. Enteignung ist nur im Hinblick auf das Allgemeinwohl (Bedarf) zulässig. Bei der Bedarfsfrage müssen alternative Versorgungsmöglichkeiten geprüft werden. Dafür enthält der Raumordnungsplan energiepolitische Ziele und Prüfkriterien. Außerdem können im Einzelfall Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich werden. An drei Beispielen wird erläutert, wie in Energieversorgungskonzepten und unternehmensübergreifenden Netzstrukturanalysen alternative Versorgungsmöglichkeiten abgeprüft werden können. - (Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1986), H.6/7, S.505-510, Lit.