Amtshaftungsansprüche im informellen Verwaltungsverfahren am Beispiel des informellen Kartellverfahrens.
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DE
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Berlin
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ZLB: 2002/1115
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DI
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Abstract
In den 70er Jahren wurde von der Rechtswissenschaft der Begriff der informellen Handlungen für Arrangements, Abstimmungen und Vorverhandlungen unter Beteiligung von Verwaltung und Bürger entwickelt. Die um diesen Begriff geführte Diskussion zeichnet sich dadurch aus, dass es bis heute nicht gelungen ist, eine umfassende und sinnvolle Definition für informelle Handlungen zu finden. Grund hierfür ist sicher auch, dass unter diesem Begriff vielfältige und unterschiedliche Erscheinungsformen des Verwaltungshandelns, im Sinne sowohl eines positiven Tuns als auch eines Unterlassens, verstanden werden. In der Arbeit wird daher ein zentraler Teilbereich der informellen Verwaltungshandlungen unter dem Begriff des informellen Verwaltungsverfahrens zusammengefasst, um so eine systematische rechtliche Untersuchung zu ermöglichen. Ziel der Arbeit ist es, die dem informellen Verwaltungsverfahren grundsätzlich kritisch gegenüberstehenden wissenschaftlichen Ansätze zu entkräften und gleichzeitig rechtsfolgenorientiert auf die Problemlösungsmöglichkeiten durch den Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB iVm Art. 34 GG hinzuweisen. In diesem Zusammenhang wird zugleich für eine Rückkehr zu einer "gerichtsorientierten Betrachtungsweise" plädiert, welche mit dem Aufkommen des Begriffs vom informalen Verwaltungshandeln bewusst verlassen wurde. Für die exemplarische Anwendung der Erkenntnisse wählt der Autor das Feld der informellen Kartellverfahren in der Typisierung der Vermeidungs- und Vorverfahren. goj/difu
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XXIII, 398 S.