Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG. Teil 2: Anforderungen an die Dokumentation beim Erstbehandler und die Meldevorgänge zum Erstbehandler für das Monitoring der Quoten.
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DE
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Dessau
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1862-4804
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EDOC
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Abstract
Der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage hat nach § 12 (3) ElektroG Primärdaten bis zum Verwerter zu erfassen, die er an die Meldepflichtigen bei der Stiftung EAR, wie zum Beispiel dem "Hersteller" jährlich weiterleitet. Deutschland hat seinerseits gem. Artikel 12 (1) WEEE-Richtlinie gegenüber der Europäischen Kommission auch bestimmte Meldungen, erstmals spätestens bis Juni 2008 für die Jahre 2005 und 2006 zu absolvieren. Zu Beginn des Forschungsvorhabens gab es noch keine einheitlichen Kriterien, weder zum Handling des Monitorings beim Erstbehandler noch zur Prüfung des Monitorings für Sachverständige, so dass das Arbeitspaket II aus zwei Teilzielen besteht. I: Erstellung einer Handlungsanleitung "Leitfaden Monitoring" zur Zusammenfassung und Zusammenführung der Daten bei den Erstbehandlern, wobei die Daten der Folgebehandler und Verwerter bei der Datenerfassung zu integrieren sind. Leitfaden und Bericht stellen detailliert die Ziele sowie der mögliche Aufbau des Monitorings beim Erstbehandler dar. Der Leitfaden besteht insgesamt aus den drei Teilen: Erstbehandlung und Monitoringdokumentation, Folgebehandlung und Verwertung. In Anlehnung hierzu wurden im Bericht zum einen ein Monitoring-Grundmodell vorgestellt, als auch drei Fallbeispiele mit höheren Anforderungen an die Dokumentation, zum Beispiel wenn vor der Behandlung Elektrogeräte aus verschiedenen Sammelgruppen vermischt werden. Teilziel II: Erarbeitung einer Prüfmethodik für die Sachverständigenprüfung im Bereich der Datenerfassung (Monitoring) des Erstbehandlers. Im Leitfaden werden in Anlehnung an die pragmatischen Ansätze zur Erfassung verwerteter Mengen an Elektrogeräten auch Ansätze zur Überprüfung der Dokumentation zum Monitoring aufgezeigt, zum Beispiel bei der Dokumentation der Herkunft von Elektrogeräten oder Zusammenfassung der Verwertungsmengen zur Quotenbestimmung, die als Leitfunktionen dienen, um Grundlagen für eine einheitliche Bewertung des Monitorings durch Sachverständige zu schaffen.
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72 S.
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Texte; 13/2008