Eigentum und öffentliches Interesse.
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SEBI: Ser 490-125
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DI
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Abstract
Die Untersuchung behandelt Fälle, in denen privatnachbarrechtliche Verhältnisse durch Verwaltungsakte beeinflußt werden. Das Zweiseitigkeitsverhältnis Nachbar-Nachbar wird zum Dreiecksverhältnis Nachbar-Behörde-Nachbar. Die Arbeit beschäftigt sich mit der dabei auftretenden rechtsdogmatischen Schwierigkeit zu entscheiden, ob das durch Verwaltungsakt beeinflußte Rechtsverhältnis noch privat-nachbarrechtlich zu behandeln ist, oder ob es sich dabei bereits um eine ,,öffentliche Nutzungsordnung'' handelt. Derartige insbesondere im öffentlichen Baurecht, im Wasserrecht und im Bergrecht auftretende Fälle provozieren die Frage nach Zulässigkeit und Grenzen, Schwächen und Stärken einer ,,öffentlichen Nutzungsordnung'' für privates Eigentum. Aus diesem Grunde setzt sich die Arbeit eingehend mit dem Begriff des öffentlichen Interesses sowie mit dem Rechtsinstitut der privatrechtlichen Aufopferung auseinander, um mit Hilfe der so gewonnenen Erkenntnisse festzustellen, was im Recht der Nutzung des privaten Eigentums Privatrecht war, ist, bleiben kann und bleiben muß. Damit wird nicht eine Bekämpfung der ,,Verdrängung von Privatrecht durch öffentliches Recht'' intendiert; vielmehr geht es darum, dogmatische Mißverständnisse aufzuklären, denen Privatrechtler wie Öffentlichrechtler in gleicher Weise zum Opfer fallen.
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Keywords
Öffentliches Interesse, Privateigentum, Nachbarrecht, Verfassungsrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Berlin: Duncker & Humblot (1970), 321 S., Lit.; jur.Habil.; Münster
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Öffentliches Interesse, Privateigentum, Nachbarrecht, Verfassungsrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Schriften zum öffentlichen Recht; 125