Die Bodenreform. Ein Beitrag zur Eigentumsordnung der DDR.

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DE

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Jena

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ZLB: 99/50-4

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DI

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Zusammenfassung

Die Arbeit befaßt sich mit der Rechtsposition der Landwirte in der DDR, die im Zuge der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone 1945 hinsichtlich ihrer Immobilien begünstigt wurden. Von der Rechtswissenschaft der DDR, wurde diese Rechtsposition als Neubauerneigentum beschrieben. Nach der DDR-Rechtslehre wurde das Neubauerneigentum übereinstimmend als Eigentum bezeichnet, welches aber nach der BRD-Eigentumsdogmatik problematisch war. Nach der Wiedervereinigung wurde der Bestand der Bodenreform-Enteignungen zum Konfliktpunkt, da die von der Enteignung Betroffenen von der Bundesrepublik die Restitution ihrer damaligen Rechtsposition verlangten. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1991, daß den Betroffenen allenfalls eine Entschädigung zusteht. Der Autor gibt einen Überblick über die Eigentumsstruktur der DDR, deren Wesen das Neubauerneigentum erst verständlich macht. kirs/difu

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XXXVI, 254 S.

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