Rahmenkonzepte für die Dorfentwicklung. Notwendiges Hilfsmittel zur qualitativen Aufwertung der Dörfer.
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SEBI: Zs 408-4
IRB: Z 1035
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
Das Bundesbaugesetz ist für ländliche Gemeinden aus verschiedener Sicht problematisch. Anders als in Städten, wo Nutzungen einseitig festgelegt sind, sind bei den Dörfern notwendigerweise stärkere Funktionsmischungen, vielschichtige Nutzungen und in den letzten Jahren stärkere Veränderungen mancher Nutzungsformen auf engem Raum zu verzeichnen. Dorfentwicklung ist nicht städtische Bauleitplanung in verkleinerter Form. Für die Lebensfähigkeit von Dörfern ist die Entwicklung von Struktur- und Entwicklungsplänen in Form von Rahmenkonzepten wichtiger. Die Rahmenkonzeptionen sind entweder für mögliche und erstrebenswerte Entwicklungen einzelner Ortschaften insgesamt unter Berücksichtigung von Natur, Landschaft, Wirtschafts- und Siedlungsstruktur oder für Teilbereiche von Ortschaften, für Teilbereiche bisheriger alter Ortslagen als Leitlinie und Informationsgrundlage gedacht. Die beiden Rahmenkonzepte werden ausführlich erläutert und Strategien zu ihrer Realisierung entwickelt. Besonderer Wert wird dabei auf die Beachtung von Langzeitwirkungen, auf praktische Nutzanwendungen und auf strukturelle Qualität gelegt. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Dorferneuerung, Dorfentwicklung, Rahmenplanung, Strukturplanung, Qualitätsverbesserung, Dorfentwicklungsprogramm, Rahmenbedingung, Langzeitwirkung, Stadterneuerung, Dorfsanierung
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In: Landkreis, 56(1986), Nr.6, S.256-259, Abb.;Tab.
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Dorferneuerung, Dorfentwicklung, Rahmenplanung, Strukturplanung, Qualitätsverbesserung, Dorfentwicklungsprogramm, Rahmenbedingung, Langzeitwirkung, Stadterneuerung, Dorfsanierung