Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei Gefährdung des Kindeswohls mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 12. Mai 2009.

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Berlin/Köln

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AGFJ: 09/F2132

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Angesichts der immer wieder stattfindenden Strafverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern in Fällen der Kindesvernachlässigung, der Kindesmisshandlung oder des Kindestodes wurde im Jahre 2002 eine Arbeitsgruppe einberufen, die erste Empfehlungen zur Festlegung von fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei akut schwerwiegender Gefährdung des Kindeswohls formuliert hat, die 2003 im Ausschuss für Soziales, Jugend und Familie des Deutschen Städtetages beschlossen worden sind. Diese Empfehlungen haben maßgeblichen Einfluss auf die Formulierung und Anwendung des § 8a SGB VIII gefunden. Mit Blick auf die Praxiserfahrungen bei der Anwendung des § 8a SGB VIII sind diese Empfehlungen nunmehr in einer aus der Konferenz der Großstadtjugendämter des Deutschen Städtetages hervorgegangenen Arbeitsgruppe aktualisiert worden. Dabei wurden weitergehende Gesetzesänderungen (Datenschutzbestimmungen, § 1666 BGB, § 50 FGG, KiföG) berücksichtigt. Die vorliegenden Empfehlungen werden gemeinsam durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände getragen und durch die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ und den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unterstützt. Mit ihrer Anwendung ist gewährleistet, dass der Kinderschutz in den Jugendämtern einen entsprechend hohen Standard bei drohender Kindeswohlgefährdung bietet und effektiv wirksam ist.

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21 S.

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